Frage

Welche Erleichterungen bringt das BEG IV für Steuerberater bei Gebührenabtretungen?

Bei der Abtretung oder Übertragung von Gebührenforderungen von Steuerberatern, die der Zustimmung des Mandanten bedürfen, reicht künftig eine ausdrückliche Einwilligung in Textform aus. Die bisher notwendige Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift entfällt damit. Die Regelung gilt ab dem ersten Tag des auf die Gesetzesverkündung folgenden Quartals.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Digitaler Wandel: So wird die Digitalisierung gefördert.

Verwandte Fragen

  • Bis zu welchem Bruttolistenpreis wird ein E-Firmenwagen begünstigt?

    Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Versteuerung von Elektro-Firmenwagen wurde angehoben; den genauen Betrag und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?

    Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gibt es eine besondere Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge?

    Für neue E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen ist eine eigene degressive Abschreibung vorgesehen — Details und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

  • Gilt für Restaurantumsätze wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz?

    Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz vorgesehen — ab wann genau, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

    Permalink zur Frage

Zurück zur Fragen-Übersicht