Frage

Bis wann mussten Anträge für die erste Phase der Überbrückungshilfe gestellt werden?

Anträge für die erste Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) mussten spätestens bis zum 9. Oktober 2020 eingereicht werden. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Datum war nicht möglich.

Stand: September 2020

Mehr dazu im Beitrag <small>Corona-Krise: </small><br/>Überbrückungshilfe<small> Anträge für die zweite Phase (Sep. – Dez. 20) können gestellt werden</small>.

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