Frage

Wie war der Verfahrensverlauf im BFH-Urteil VI R 8/19 zum Sterbegeld?

In erster Instanz gab das Finanzgericht der klagenden Erbin recht und sah das Sterbegeld als steuerfrei nach § 3 Nr. 11 EStG an. Der BFH hob diese Entscheidung jedoch auf und entschied, dass das Sterbegeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn nach § 19 EStG zu behandeln ist.

Stand: September 2021

Mehr dazu im Beitrag BFH Urteil (VI R 8/19): Beamtenrechtliches Sterbegeld.

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