Frage

Welche Pauschale gilt 2023 für wissenschaftliche, künstlerische oder lehrende Nebentätigkeiten?

Für selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, lehrende oder prüfende Nebentätigkeiten beträgt die Betriebsausgabenpauschale ab 2023 bis zu 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 900 EUR pro Jahr. Zuvor lag der Höchstbetrag bei 614 EUR jährlich.

Stand: Dezember 2023

Mehr dazu im Beitrag Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler.

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