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Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler

Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten lässt die Finanzverwaltung einen pauschalen Abzug der Betriebsausgaben zu (H 18.2 EStH). Die Pauschale kann dabei ohne den Nachweis von Belegen abgezogen werden. Für folgende freiberufliche

1 Min LesezeitAktualisiert: 2024-10-31Empfohlen

Für bestimmte freiberufliche Tätigkeiten lässt die Finanzverwaltung einen pauschalen Abzug der Betriebsausgaben zu (H 18.2 EStH). Die Pauschale kann dabei ohne den Nachweis von Belegen abgezogen werden.

Für folgende freiberufliche Tätigkeiten ist eine Betriebsausgabenpauschale abzugsfähig:

  1. hauptberufliche, schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten
  2. wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten
  3. nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeit
  4. selbstständige Hebammen und Tagesmütter.

Höhe der Betriebsausgabenpauschale im VZ 2023

Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 wurde die Höhe der Betriebsausgabenpauschale für einen Teil dieser Tätigkeiten nach oben angepasst (BMF-Schreiben vom 06.04.2023). Daher sind für 2023 folgende Werte zu berücksichtigen:

  1. bei hauptberuflich selbstständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit ist ein Abzug bis zu 30 % der Betriebseinnahmen möglich, maximal jedoch 3.600 EUR im Jahr (bis 2022: 2.455 EUR)
  2. bei selbstständiger wissenschaftlicher, künstlerischer, schriftstellerischer, lehrender oder prüfender Nebentätigkeit ist ein Abzug bis zu 25 % der Betriebseinnahmen möglich, maximal jedoch 900 EUR im Jahr (bis 2022: 614 EUR)
  3. bei selbstständigen Hebammen ist ein Abzug auf bis zu 25 % der Betriebseinnahmen möglich, maximal jedoch 1.535 EUR im Jahr
  4. bei selbständigen Tagesmuttern, die ein Kind in Vollzeit (40 Std/Woche) betreuen, können pro Monat und Kind 400 EUR (Stand April 2024) angesetzt werden. 

Hinweis: Anstelle der Pauschalen können auch höhere tatsächliche Betriebsausgaben angesetzt werden, wenn diese mit Belegen nachgewiesen wurden. Außerdem wichtig zu beachten ist, dass für pauschal angesetzte Betriebsausgaben kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Für welche freiberuflichen Tätigkeiten gilt die Betriebsausgabenpauschale?

    Die Finanzverwaltung lässt eine Betriebsausgabenpauschale (H 18.2 EStH) für vier Tätigkeitsgruppen zu: hauptberufliche schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten, nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten sowie selbstständige Hebammen und Tagesmütter. Die Pauschale kann ohne Belegnachweis geltend gemacht werden.

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  • Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale für hauptberufliche Schriftsteller und Journalisten ab 2023?

    Ab dem Veranlagungszeitraum 2023 können hauptberuflich selbstständige Schriftsteller und Journalisten pauschal bis zu 30 % ihrer Betriebseinnahmen, maximal jedoch 3.600 EUR pro Jahr, als Betriebsausgaben abziehen. Bis 2022 lag die Obergrenze bei 2.455 EUR. Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 06.04.2023.

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  • Welche Pauschale gilt 2023 für wissenschaftliche, künstlerische oder lehrende Nebentätigkeiten?

    Für selbstständige wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, lehrende oder prüfende Nebentätigkeiten beträgt die Betriebsausgabenpauschale ab 2023 bis zu 25 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 900 EUR pro Jahr. Zuvor lag der Höchstbetrag bei 614 EUR jährlich.

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  • Wie wird die Betriebsausgabenpauschale bei Hebammen und Tagesmüttern berechnet?

    Selbstständige Hebammen können pauschal bis zu 25 % ihrer Betriebseinnahmen, maximal 1.535 EUR pro Jahr, als Betriebsausgaben absetzen. Selbstständige Tagesmütter dürfen bei Vollzeitbetreuung (40 Std/Woche) 400 EUR pro Monat und Kind ansetzen (Stand April 2024).

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  • Kann statt der Pauschale auch der tatsächliche Aufwand angesetzt werden?

    Ja, anstelle der Pauschale können höhere tatsächliche Betriebsausgaben geltend gemacht werden, sofern diese durch Belege nachgewiesen sind. Zu beachten ist allerdings, dass für pauschal angesetzte Betriebsausgaben kein Vorsteuerabzug möglich ist.

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