Die Finanzverwaltung lässt eine Betriebsausgabenpauschale (H 18.2 EStH) für vier Tätigkeitsgruppen zu: hauptberufliche schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten, nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten sowie selbstständige Hebammen und Tagesmütter. Die Pauschale kann ohne Belegnachweis geltend gemacht werden.
Stand: Dezember 2023
Mehr dazu im Beitrag Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler.
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Unter bestimmten Umsatzgrenzen kann die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung genutzt werden. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "Kleinunternehmer 2025". (Quelle: Deubner Verlag)
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Von der Satzung bis zur Eintragung sind bei der GmbH-Gründung mehrere Schritte zu beachten. Die Infografik finden Sie im Merkblatt-Verzeichnis unter "GmbH-Gründung". (Quelle: Deubner Verlag)