Frage

Für welche freiberuflichen Tätigkeiten gilt die Betriebsausgabenpauschale?

Die Finanzverwaltung lässt eine Betriebsausgabenpauschale (H 18.2 EStH) für vier Tätigkeitsgruppen zu: hauptberufliche schriftstellerische und journalistische Tätigkeiten, wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Nebentätigkeiten, nebenamtliche Lehr- und Prüfungstätigkeiten sowie selbstständige Hebammen und Tagesmütter. Die Pauschale kann ohne Belegnachweis geltend gemacht werden.

Stand: Dezember 2023

Mehr dazu im Beitrag Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler.

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