Der BAV-Förderbetrag wird ab 2025 von bisher maximal 288 EUR auf maximal 360 EUR pro Jahr angehoben. Damit können Arbeitgeber zusätzliche Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung von bis zu 1.200 EUR jährlich (statt bisher 960 EUR) staatlich gefördert leisten. Der Förderbetrag wird dem Arbeitgeber im Wege der Verrechnung mit der Lohnsteuer erstattet.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.
Verwandte Fragen
Bis zu welchem Bruttolistenpreis wird ein E-Firmenwagen begünstigt?
Die Bruttolistenpreisgrenze für die begünstigte Versteuerung von Elektro-Firmenwagen wurde angehoben; den genauen Betrag und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gibt es Meldepflichten für Krypto-Transaktionen?
Für Krypto-Transaktionen kommen Melde- und Berichtspflichten — ab wann und für wen, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gibt es eine besondere Abschreibung für betriebliche Elektrofahrzeuge?
Für neue E-Fahrzeuge im Betriebsvermögen ist eine eigene degressive Abschreibung vorgesehen — Details und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)
Gilt für Restaurantumsätze wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz?
Für Speisen in der Gastronomie ist die Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz vorgesehen — ab wann genau, steht mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)