Frage

Welche Einkommensgrenze gilt ab 2025 für die Geringverdiener-Förderung in der bAV?

Ab 2025 wird die monatliche Bruttoeinkommensgrenze für die zusätzliche staatliche Förderung arbeitgeberfinanzierter Betriebsrenten von 2.575 EUR auf 2.718 EUR angehoben. Die Grenze gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer in Voll- oder Teilzeit beschäftigt ist. Zudem wird sie an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt und damit dynamisiert.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.

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