Frage

Können Arbeitnehmer ihre Betriebsrente künftig parallel zur Teilrente beziehen?

Ja, mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz wird der Rentenzugang flexibler gestaltet. Arbeitnehmer können ihre Betriebsrente künftig bereits dann beziehen, wenn sie eine Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten. Damit wird ein gleitender Übergang in den Ruhestand erleichtert.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Betriebliche Altersvorsorge: Auch für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen.

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