Wer den Rentenbeginn hinausschiebt, unterliegt einem höheren Besteuerungsanteil, da dieser bis 2040 kontinuierlich auf 100 % ansteigt. Der steuerfreie Anteil der Rente fällt damit geringer aus als bei einem früheren Rentenbeginn. Dieser steuerliche Nachteil ist gegen die durch das Aufschieben erzielte höhere Rentenleistung abzuwägen.
Stand: April 2023
Mehr dazu im Beitrag Besteuerung bei aufgeschobenem Renteneintritt.
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