Frage

Sollten frühere abgelehnte Anträge auf den Pauschbetrag nach der Reform neu gestellt werden?

Ja. Personen mit einem GdB zwischen 20 und unter 50, deren Antrag bis 2020 wegen der zusätzlichen Voraussetzungen des § 33b Abs. 2 EStG abgelehnt wurde, sollten ab 2021 einen erneuten Antrag beim Finanzamt einreichen. Durch den Wegfall der Zusatzvoraussetzungen besteht nun ein Anspruch auf den Pauschbetrag.

Stand: November 2021

Mehr dazu im Beitrag Behinderten-Pauschbeträge 2021.

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