Frage

Welche Leistungen fallen unter den Bauabzugssteuerabzug nach § 48 EStG?

Erfasst werden alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Der Begriff Bauwerk ist weit zu fassen und umfasst alle mit dem Erdboden verbundenen Anlagen wie etwa Tunnel. Reine Planungsleistungen von Architekten oder Statikern, Wartungs- und Reinigungsarbeiten fallen nicht darunter, sofern sie nicht einer Bauleistung als Nebenleistung untergeordnet sind.

Stand: Mai 2023

Mehr dazu im Beitrag Bauabzugssteuer und Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen.

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