Frage

Wann war die Insolvenzantragspflicht im Zusammenhang mit Corona-Hilfen ausgesetzt?

Die Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags war bis zum 30.04.2021 ausgesetzt, sofern das Unternehmen zwischen dem 01.11.2020 und dem 28.02.2021 einen Antrag auf Corona-Hilfen gestellt hatte. Außerhalb dieser Ausnahme gilt weiterhin: Bei Zahlungsunfähigkeit ist der Antrag nach 3 Wochen, bei Überschuldung nach 6 Wochen zu stellen.

Stand: April 2021

Mehr dazu im Beitrag Aussetzung des Insolvenzantrages und die Insolvenzrechtsreform.

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