Frage

Wie unterscheiden sich außerplanmäßige Abschreibung und Teilwertabschreibung?

Im Handelsrecht spricht man von der außerplanmäßigen Abschreibung (§ 253 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 HGB), im Steuerrecht von der Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Inhaltlich erfassen beide denselben Tatbestand des Wertverlusts eines Wirtschaftsguts. Unterschiede ergeben sich jedoch in der konkreten Anwendung auf Anlage- und Umlaufvermögen sowie bei der Frage, ob Pflicht, Wahlrecht oder Verbot besteht.

Stand: April 2021

Mehr dazu im Beitrag Außerplanmäßige Abschreibungen in der Corona Pandemie.

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