Frage

Wie wird die Zugehörigkeit eines gemieteten Wirtschaftsguts zum fiktiven Anlagevermögen geprüft?

Da das Wirtschaftsgut nicht im Eigentum des Unternehmens steht, erfolgt die Prüfung unter der Fiktion, dass das Unternehmen Eigentümer wäre. Entscheidend sind die konkreten betrieblichen Verhältnisse, insbesondere ob das Gut dauerhaft dem Geschäftsbetrieb dient. Eine Einordnung als Anlagevermögen kommt vor allem in Betracht, wenn wiederholt gleichartige Güter für den ständigen Gebrauch angemietet werden.

Stand: Juli 2022

Mehr dazu im Beitrag Aufwendungen für Messestandflächen – Gewerbesteuer.

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