Ohne Einzelnachweise akzeptiert das Finanzamt pauschal 110 € pro Jahr für sämtliche Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers, darunter Fachliteratur, Büromaterial und Arbeitskleidung. Da die Pauschale alle Arbeitsmittel zusammen abdeckt, ist sie schnell überschritten. Höhere Beträge sind nur mit Belegen und Rechnungen abziehbar.
Stand: Dezember 2021
Mehr dazu im Beitrag Arbeitskleidung – Werbungskosten.
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