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Arbeitskleidung – Werbungskosten

Für die Arbeit vor Ort benötigen viele Arbeitnehmer und Unternehmer Arbeitskleidung. Doch welche Kosten können davon in der Steuerklärung geltend gemacht werden? Definition: Was fällt unter typische Berufsbekleidung? Eine typische

2 Min LesezeitAktualisiert: 2021-12-06Empfohlen

Für die Arbeit vor Ort benötigen viele Arbeitnehmer und Unternehmer Arbeitskleidung. Doch welche Kosten können davon in der Steuerklärung geltend gemacht werden?

Definition: Was fällt unter typische Berufsbekleidung?

Eine typische Berufsbekleidung liegt dann vor, wenn diese spezifisch auf eine Berufsgruppe zugeschnitten ist und eine Voraussetzung für die Tätigkeit darstellt. Eine Nutzung sollte ausschließlich im betrieblichen Umfeld erfolgen, weshalb eine private Nutzung ausgeschlossen wird. Außerdem als Berufskleidung gelten Kleidungsstücke mit uniformartiger Beschaffung (Polizeiuniform etc.) und Kleidung mit dauerhafter Firmenkennzeichnung, wodurch objektiv eine Berufsbekleidung ersichtlich wird. Unstrittig sind weiterhin Kleidungsstücke, welche aufgrund von Unfallvermeidungsvorschriften getragen werden (Sicherheitsschuhe, Helm, Arbeitshandschuhe etc.).

Beispiel für typische Berufsbekleidung sind:

  1. Diensthemden und -hosen, Einsatzanzüge, Trainingsanzüge mit Emblem der Polizei
  2. Sportbekleidung für berufliche Teilnahme am Sport (Sportlehrer, Feuerwehr, Bundeswehr etc.)
  3. Typische Handwerkskleidung zum Arbeitsschutz (Blaumann, Handschuhe, Helm etc.)
  4. Robe für Richter und Rechtsanwälte
  5. Arztkittel aus hygienischen Gründen aber auch weitere Berufskleidung mit Praxiskennzeichnung

Steuerlicher Abzug bei Arbeitskleidung

Zunächst können Kosten beim Einkauf der Arbeitskleidung abgesetzt werden. Dabei sollte die Berufsbekleidung in Fachgeschäften eingekauft werden, um eine höhere Glaubhaftigkeit gegenüber dem Finanzamt zu haben. Ebenfalls ansetzbar sind Reinigungs- und Reparaturkosten. Bei den Reinigungskosten sind jedoch zwei Fälle zu unterscheiden. Nämlich die Abgabe der Berufsbekleidung in der Reinigung oder das Waschen in der eigenen Waschmaschine. Wird die Berufsbekleidung in einer Reinigung abgegeben, können die vollen Rechnungskosten geltend gemacht werden. Wird die Berufsbekleidung andernfalls in der eigenen Waschmaschine gewaschen, müssen folgende Pauschalwerte zur Berechnung verwendet werden:

 

1-Personen-Haushalt

2-Personen Haushalt

3- Personen Haushalt

4- Personen Haushalt

Waschen

 

 

 

 

Kochwäsche 95°

0,77€

0,50€

0,43€

0,37€

Buntwäsche 60°

0,76€

0,48€

0,41€

0,35€

Pflegewäsche

0,88€

0,60€

0,53€

0,47€

Trocknen

 

 

 

 

Kondenstrockner

0,55€

0,34€

0,29€

0,24€

Ablufttrockner

0,41€

0,26€

0,23€

0,19€

Bügeln

 

 

 

 

Bügeleisen

0,07€

0,05€

0,05€

0,05€

 Der Pauschalwert enthält dabei alle laufenden Kosten (z.B. Kauf der Waschmaschine, Reparatur, Betriebskosten).

Beispielhafte Berechnung der Reinigungskosten (Nutzung Waschmaschine):

Der alleinlebende Polizist Werner wäscht an 52 Tagen im Jahr seine Dienstkleidung (ca. 2 KG Buntwäsche) bei 60° in der eigenen Waschmaschine. Anschließend wird die Wäsche noch im Kondenstrockner getrocknet und gebügelt.

  52 Tage * 0,76€ * 2 KG

+ 52 Tage * 0,55€ * 2 KG

+ 52 Tage * 0,07€ * 2 KG = 143,52€

Private Kleidungsstücke können bei den Reparaturkosten tatsächlich auch angesetzt werden, wenn diese im Zuge der beruflichen Tätigkeit beschädigt bzw. zerstört werden (z.B. Chemielaborant). Wichtig ist hierbei jedoch zu beachten, dass beim Finanzamt nachgewiesen werden muss, dass der Unfall während der beruflichen Tätigkeit geschehen ist.

Arbeitsmittelpauschale

Liegt Ihnen keine Rechnung vor, können Sie grundsätzlich pro Jahr 110€ Arbeitsmittelpauschale gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Problem dabei ist, dass die Arbeitsmittelpauschale für alle Arbeitsmittel des Arbeitsnehmers anzusetzen ist (Fachliteratur, Bürostuhl, Kugelschreiber etc.), weshalb eine Überschreitung häufiger vorkommen kann. Wollen Sie dennoch über den Pauschalabzug hinaus Werbungskosten geltend machen, gilt eine Nachweispflicht mit Rechnung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen

  • Was gilt steuerlich als typische Berufsbekleidung?

    Typische Berufsbekleidung ist Kleidung, die spezifisch auf eine Berufsgruppe zugeschnitten ist und nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Dazu zählen Uniformen (z.B. Polizei), Kleidung mit dauerhafter Firmenkennzeichnung, Schutzkleidung (Helm, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe) sowie berufstypische Stücke wie Arztkittel oder Anwaltsrobe. Eine private Mitnutzung muss praktisch ausgeschlossen sein, sonst entfällt der Werbungskostenabzug.

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  • Welche Kosten rund um Arbeitskleidung sind als Werbungskosten absetzbar?

    Absetzbar sind die Anschaffungskosten typischer Berufsbekleidung sowie Reinigungs- und Reparaturkosten. Bei der Anschaffung empfiehlt sich der Kauf im Fachgeschäft, um den beruflichen Charakter glaubhaft zu machen. Auch Schäden an Privatkleidung können in Ausnahmefällen abgesetzt werden, wenn der Schaden nachweislich während der beruflichen Tätigkeit entstanden ist.

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  • Wie werden Reinigungskosten für Berufsbekleidung steuerlich angesetzt?

    Bei externer Reinigung können die vollen Rechnungsbeträge geltend gemacht werden. Beim Waschen in der eigenen Waschmaschine werden Pauschalwerte je Kilogramm Wäsche angesetzt, die nach Haushaltsgröße und Waschart (Kochwäsche, Buntwäsche, Pflegewäsche) sowie Trocknen und Bügeln gestaffelt sind. Diese Pauschalen decken sämtliche laufenden Kosten inklusive Anschaffung und Reparatur der Maschine ab.

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  • Wie berechnet ein Single die Waschkosten für 2 kg Berufsbekleidung pro Wäsche?

    Für einen 1-Personen-Haushalt gelten z.B. 0,76 € pro kg Buntwäsche 60°, 0,55 € pro kg Kondenstrocknen und 0,07 € pro kg Bügeln. Bei 52 Waschgängen mit je 2 kg ergibt sich: 52 × 2 kg × (0,76 + 0,55 + 0,07) € = 143,52 € jährlich. Die Beträge sind pro Person bei größeren Haushalten niedriger anzusetzen.

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  • Was ist die Arbeitsmittelpauschale von 110 € und wann lohnt sie sich?

    Ohne Einzelnachweise akzeptiert das Finanzamt pauschal 110 € pro Jahr für sämtliche Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers, darunter Fachliteratur, Büromaterial und Arbeitskleidung. Da die Pauschale alle Arbeitsmittel zusammen abdeckt, ist sie schnell überschritten. Höhere Beträge sind nur mit Belegen und Rechnungen abziehbar.

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