Frage

Wie sollten Fahrschulen ihre Rechnungen während der ungeklärten Rechtslage ausstellen?

Empfehlenswert ist, Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis zu stellen. Wird Umsatzsteuer offen ausgewiesen, schuldet die Fahrschule diese auch dann, wenn die Leistung später als steuerfrei eingestuft wird – sämtliche Rechnungen müssten dann korrigiert werden. Die konkrete Vorgehensweise sollte aber mit dem Steuerberater im Einzelfall abgestimmt werden.

Stand: März 2016

Mehr dazu im Beitrag Aktueller Praxishinweis zur möglichen Umsatzsteuerbefreiung von Fahrschulen: Was ist zu tun?.

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