Frage

Welches Risiko besteht, wenn Fahrschulen ihre Leistungen vorsorglich als umsatzsteuerfrei behandeln?

Wenn der BFH die Umsatzsteuerpflicht bestätigt, muss die Umsatzsteuer nachgezahlt werden. Zusätzlich fallen Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr an. Von einer rein steuerfreien Behandlung ohne Absicherung wird daher abgeraten.

Stand: März 2016

Mehr dazu im Beitrag Aktueller Praxishinweis zur möglichen Umsatzsteuerbefreiung von Fahrschulen: Was ist zu tun?.

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