Eine sogenannte offene Ladenkasse kommt ohne elektronische Aufzeichnungssysteme aus. Es kann sich dabei um eine einfache Geldschublade mit Fächern handeln oder eine manuelle Registrierkasse. Diese Form der Kasse ist immer noch erlaubt und unterliegt nicht den strengen Vorschriften der elektronischen Kassen, wie z.B. in Bezug auf die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) oder den Meldepflichten. Dennoch können die Finanzämter die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung im Rahmen der
Kassennachschau kontrollieren. Dabei handelt es sich um unangekündigte Besuche eines Kassenprüfers vom Finanzamt während der üblichen Geschäftszeiten.
Im Jahr 2025 hat außerdem der Bundesrechnungshof die Finanzämter aufgefordert, stärker vom Instrument der Kassennachschau Gebrauch zu machen. Daher ist künftig wohl mit einem erhöhten Aufkommen dieser Maßnahme zu rechnen.
Wie wird die offene Ladenkasse prüfungssicher?
Insbesondere durch folgende Maßnahmen können Gewerbetreibende die Risiken bei der offenen Ladenkasse minimieren:
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Führung eines Kassenbuchs als geschlossenes Dokument. Änderungen müssen nachvollziehbar sein. Das gilt auch, wenn eine Software für das Kassenbuch verwendet wird.
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Täglicher Kassensturz und Führen eines Kassenberichts. Die Kassenberichte der einzelnen Tage sollten fortlaufend nummeriert sein.
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Bare Vorgänge getrennt von elektronischen (z.B. EC-Zahlungen) erfassen.
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Kassenbücher sind zehn Jahre lang aufzubewahren.
Im Koalitionsvertrag wurde außerdem vereinbart, eine verpflichtende Nutzung elektronischer Kassensysteme für bestimmte Unternehmen einzuführen. Diese Verpflichtung soll ab dem 01.01.2027 gelten und Unternehmen betreffen, die Geschäfte mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 € tätigen. Noch unklar ist, ob sich diese Größe auf den Jahresumsatz generell bezieht oder nur auf den von konkreten Verkaufsstellen.
Fundstelle: Recherche Deubner Recht & Steuern
Questions fréquentes
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Worauf muss ich bei einer offenen Ladenkasse achten?
Die offene Ladenkasse steht verstärkt im Prüfungsfokus — worauf es bei den Aufzeichnungen ankommt, lesen Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)