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Absenkung der Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialversicherung bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

1 min de lectureMis à jour : 2026-06-15

Die Künstlersozialversicherung bietet selbständigen Künstlern und Publizisten Zugang zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Unter den Künstlerbegriff können beispielsweise auch Werbetexter und Grafiker fallen. Unternehmer, die freiberufliche Künstler beschäftigen, müssen einen bestimmten Satz des Honorars an die Künstlersozialkasse abführen. Die Abgabe wird hierbei auf alle im Kalenderjahr gezahlten Entgelte an selbständige Künstler erhoben. Ab dem 01.01.2026 wird der Satz von bislang 5,0 % auf 4,9 % gesenkt.

die Lohnsteuerbelastung im Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025. In diesem Fall sollte dann eine Korrektur über die Einkommensteuererklärung erfolgen.die Lohnsteuerbelastung im Jahr 2026 gegenüber dem Jahr 2025. In diesem Fall sollte dann eine Korrektur über die Einkommensteuererklärung erfolgen.Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Fundstelle: Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026, BGBl. I 2025 Nr. 220

Questions fréquentes

Questions fréquentes

  • Sinkt die Künstlersozialabgabe?

    Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung ändert sich — den aktuellen Satz und die Fundstelle finden Sie im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)

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