Question

Quelles dépenses peuvent être inscrites comme abattement sur la fiche d'impôt sur le salaire (Lohnsteuerkarte) ?

Sont notamment inscriptibles les frais professionnels, tels que les dépenses liées à une double résidence pour raisons professionnelles, les trajets entre le domicile et le lieu de travail ainsi que les pensions alimentaires versées. Les frais professionnels doivent dépasser l'abattement forfaitaire salarial de 1 000 EUR par an. L'abattement inscrit réduit l'impôt sur le salaire mensuel.

Mise à jour: novembre 2014

En savoir plus dans l'article Wichtig bis zum bis zum 30.11.2014: Lohnsteuerklassenwechsel und Freibeträge noch rechtzeitig eintragen lassen.

Questions liées

  • Bis wann kann ein Lohnsteuerklassenwechsel für das laufende Jahr beantragt werden?

    Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse für das laufende Kalenderjahr muss bis zum 30. November beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Nach diesem Stichtag ist eine Änderung für das laufende Jahr grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Antrag betrifft Verheiratete und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

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  • Welchen Vorteil bringt die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination bei Ehegatten?

    Durch die optimale Kombination der Steuerklassen (z. B. III/V oder IV/IV mit Faktor) lässt sich die monatlich einbehaltene Lohnsteuer reduzieren. Der Liquiditätsvorteil entsteht somit bereits unterjährig und nicht erst nach Abgabe der gemeinsamen Einkommensteuererklärung. Die endgültige Steuerbelastung wird dadurch jedoch nicht verändert.

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  • Welche Frist gilt für die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte?

    Die Eintragung von Freibeträgen für das laufende Kalenderjahr ist nur bis zum 30. November beim Finanzamt möglich. Wer die Frist versäumt, kann die entsprechenden Aufwendungen erst über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Liquiditätsvorteil während des Jahres geht damit verloren.

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  • Ab welcher Höhe lohnt sich die Eintragung von Werbungskosten als Freibetrag?

    Eine Eintragung kommt nur in Betracht, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR jährlich übersteigen, da dieser ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Erst der darüber hinausgehende Betrag kann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

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