Question

Jusqu'à quelle date peut-on demander un changement de classe d'impôt sur le salaire pour l'année en cours ?

Un changement de classe d'impôt sur le salaire (Lohnsteuerklasse) pour l'année civile en cours doit être demandé auprès du Finanzamt compétent au plus tard le 30 novembre. Passé cette date, une modification pour l'année en cours n'est en principe plus possible. La demande concerne les couples mariés ainsi que les partenaires d'un partenariat civil enregistré.

Mise à jour: novembre 2014

En savoir plus dans l'article Wichtig bis zum bis zum 30.11.2014: Lohnsteuerklassenwechsel und Freibeträge noch rechtzeitig eintragen lassen.

Questions liées

  • Welchen Vorteil bringt die Wahl der richtigen Steuerklassenkombination bei Ehegatten?

    Durch die optimale Kombination der Steuerklassen (z. B. III/V oder IV/IV mit Faktor) lässt sich die monatlich einbehaltene Lohnsteuer reduzieren. Der Liquiditätsvorteil entsteht somit bereits unterjährig und nicht erst nach Abgabe der gemeinsamen Einkommensteuererklärung. Die endgültige Steuerbelastung wird dadurch jedoch nicht verändert.

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  • Welche Aufwendungen können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

    Eintragungsfähig sind insbesondere Werbungskosten wie Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Unterhaltsleistungen. Die Werbungskosten müssen dabei den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr übersteigen. Der eingetragene Freibetrag mindert die monatliche Lohnsteuer.

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  • Welche Frist gilt für die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte?

    Die Eintragung von Freibeträgen für das laufende Kalenderjahr ist nur bis zum 30. November beim Finanzamt möglich. Wer die Frist versäumt, kann die entsprechenden Aufwendungen erst über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Liquiditätsvorteil während des Jahres geht damit verloren.

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  • Ab welcher Höhe lohnt sich die Eintragung von Werbungskosten als Freibetrag?

    Eine Eintragung kommt nur in Betracht, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR jährlich übersteigen, da dieser ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Erst der darüber hinausgehende Betrag kann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

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