Question

L'assurance doit-elle indemniser les dommages d'incendie causés par une couronne de l'Avent laissée sans surveillance ?

Non, en cas de négligence grave, l'assureur peut refuser sa prestation ou la réduire considérablement. Dans l'affaire tranchée par l'OLG Düsseldorf, l'obligation d'indemnisation de l'assureur a été entièrement écartée, car le preneur d'assurance avait laissé les bougies brûler sans surveillance pendant le dîner dans la cuisine.

Mise à jour: novembre 2012

En savoir plus dans l'article Wenn es brennt: Unbeaufsichtigter Adventskranz ist grobe Fahrlässigkeit! Achtung in der Weihnachtszeit!.

Questions liées

  • Ist das Brennenlassen eines unbeaufsichtigten Adventskranzes grob fahrlässig?

    Ja, das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 31.05.1985 (4 U 259/84) entschieden, dass das unbeaufsichtigte Brennenlassen von Kerzen auf einem Adventskranz grobe Fahrlässigkeit darstellt. Es handelt sich um einen objektiv schweren Verstoß gegen die verkehrserforderliche Sorgfalt sowie um ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten.

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  • Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne?

    Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht gelassen wird. Erforderlich ist dabei sowohl ein objektiv schwerer Sorgfaltsverstoß als auch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten des Handelnden. Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherungsleistungen gekürzt oder verweigert werden.

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  • Worauf sollte man in der Adventszeit beim Umgang mit Kerzen achten?

    Brennende Kerzen, insbesondere auf Adventskränzen oder am Weihnachtsbaum, dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Bereits das kurzfristige Verlassen des Raumes – etwa für ein Abendessen in der Küche – kann als grob fahrlässig bewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden. Kerzen sollten vor dem Verlassen des Raumes stets gelöscht werden.

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