La demande de réduction de l'impôt sur les salaires (Lohnsteuer-Ermäßigung) doit être déposée auprès de l'administration fiscale compétente (Finanzamt). Cela peut se faire par écrit au moyen du formulaire officiel ou en se présentant personnellement au Finanzamt. Les abattements ne sont enregistrés dans les caractéristiques électroniques de retenue à la source (ELStAM) qu'après approbation.
Mise à jour: décembre 2012
En savoir plus dans l'article Unbedingt Daten der Lohnsteuerkarte prüfen! Last Minute Tipp für Arbeitnehmer zum Jahreswechsel..
Questions liées
Was ändert sich ab 01.01.2013 beim Lohnsteuerverfahren?
Ab dem 01.01.2013 wird die Papierlohnsteuerkarte durch das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) abgelöst. Die Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elektronisch direkt von der Finanzverwaltung. Eine Vorlage einer Papierkarte ist damit nicht mehr erforderlich.
Warum sollten Arbeitnehmer ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen?
Die gespeicherten Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Fehlerhafte Daten führen zu falschen Abzügen und somit zu einem zu niedrigen oder zu hohen Nettogehalt. Eine frühzeitige Prüfung beugt Korrekturen und Nachzahlungen vor.
Wie können Arbeitnehmer ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale überprüfen?
Die Prüfung kann online über das Portal www.elsteronline.de erfolgen. Alternativ können sich Arbeitnehmer direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden, um die gespeicherten Daten abzugleichen und gegebenenfalls korrigieren zu lassen.
Gelten die auf der alten Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge weiterhin?
Nein, die auf der Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer Freibeträge – etwa für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – weiterhin monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen möchte, muss diese für 2013 neu beim Finanzamt beantragen.