Question

Comment les salariés peuvent-ils vérifier leurs caractéristiques de retenue à la source (Lohnsteuerabzugsmerkmale) ?

La vérification peut s'effectuer en ligne via le portail www.elsteronline.de. Les salariés peuvent également s'adresser directement à leur Finanzamt (administration fiscale) compétent afin de comparer les données enregistrées et, le cas échéant, les faire corriger.

Mise à jour: décembre 2012

En savoir plus dans l'article Unbedingt Daten der Lohnsteuerkarte prüfen! Last Minute Tipp für Arbeitnehmer zum Jahreswechsel..

Questions liées

  • Was ändert sich ab 01.01.2013 beim Lohnsteuerverfahren?

    Ab dem 01.01.2013 wird die Papierlohnsteuerkarte durch das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) abgelöst. Die Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Mitarbeiter elektronisch direkt von der Finanzverwaltung. Eine Vorlage einer Papierkarte ist damit nicht mehr erforderlich.

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  • Warum sollten Arbeitnehmer ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale prüfen?

    Die gespeicherten Daten (z.B. Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Religionszugehörigkeit) bestimmen, wie viel Lohnsteuer monatlich vom Bruttogehalt einbehalten wird. Fehlerhafte Daten führen zu falschen Abzügen und somit zu einem zu niedrigen oder zu hohen Nettogehalt. Eine frühzeitige Prüfung beugt Korrekturen und Nachzahlungen vor.

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  • Gelten die auf der alten Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge weiterhin?

    Nein, die auf der Papierlohnsteuerkarte eingetragenen Freibeträge verlieren ihre Gültigkeit. Wer Freibeträge – etwa für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – weiterhin monatlich beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen lassen möchte, muss diese für 2013 neu beim Finanzamt beantragen.

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  • Wie werden Freibeträge für 2013 neu beantragt?

    Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung muss beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dies ist schriftlich auf dem amtlichen Vordruck möglich oder durch persönliche Vorsprache beim Finanzamt. Erst nach Bewilligung werden die Freibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen hinterlegt.

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