Dans l'affaire jugée, le tribunal des finances de Rhénanie-Palatinat (FG Rheinland-Pfalz) a refusé la déduction des vêtements de sport en tant que frais professionnels, car une affectation objective à l'activité professionnelle n'était pas possible. Les vêtements de sport peuvent en principe aussi être portés à titre privé et ne sont donc pas considérés comme des vêtements de travail typiques.
Mise à jour: novembre 2014
En savoir plus dans l'article Selbst Profifußballer können ein Sportkanal-Abo und den Personal-Trainer nicht von der Steuer absetzen.
Questions liées
Kann ein Profifußballer ein Sportkanal-Abo steuerlich absetzen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) entschieden, dass selbst ein Profifußballer die Kosten für ein Sportkanal-Abonnement nicht als Werbungskosten geltend machen kann. Begründung: Ein Fußball-Fernseh-Abo wird typischerweise aufgrund des allgemeinen Interesses am Thema Fußball und damit überwiegend privat genutzt.
Sind Kosten für einen Personal-Trainer bei Profisportlern steuerlich abzugsfähig?
Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) sind die Aufwendungen für einen Personal-Trainer auch bei einem Profifußballer nicht als Werbungskosten abziehbar. Eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung ist nach Auffassung des Gerichts nicht möglich.
Ist eine Aufteilung gemischt veranlasster Sportkosten in privat und beruflich möglich?
Im Fall des Profifußballers hat das FG Rheinland-Pfalz selbst eine Aufteilung der Kosten in einen privaten und beruflichen Anteil abgelehnt. Voraussetzung für eine Aufteilung wäre ein objektiver Aufteilungsmaßstab, der bei Sportkanal-Abo, Personal-Trainer und Sportkleidung nicht gegeben war.