Non, les versements compensatoires ne constituent pas des charges exceptionnelles. Ils sont considérés comme une contrepartie, par exemple pour l'acquisition d'une copropriété sur un bien immobilier ou pour le règlement d'autres créances entre les époux. Une déduction fiscale au titre du § 33 EStG est donc exclue.
Mise à jour: décembre 2014
En savoir plus dans l'article Scheidungskosten doch weiterhin als außergewöhnliche Belastung abziehbar?.
Questions liées
Sind Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung abziehbar?
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 21.11.2014 (AZ 4 K 1829/14 E) sind Scheidungsprozesskosten auch nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Begründet wird dies damit, dass eine Ehe nur durch ein Gerichtsverfahren aufgelöst werden kann und die Kosten daher zwangsläufig entstehen. Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen, sodass die endgültige Rechtslage noch offen ist.
Welche Rolle spielt § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG bei Scheidungskosten?
Mit der Neuregelung ab 2013 wurde der Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung grundsätzlich eingeschränkt. Das FG Münster sieht Scheidungsprozesskosten dennoch als abzugsfähig an, da der Steuerpflichtige ohne die Scheidung Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und lebensnotwendige Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Damit fallen sie unter die Ausnahme der Neuregelung.
Sind Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung steuerlich abziehbar?
Nein, Kosten für eine Scheidungsfolgenvereinbarung sind laut FG Münster nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Diese Aufwendungen entstehen nicht zwangsläufig, da die Vereinbarung auch außergerichtlich getroffen werden kann. Bereits nach der früheren Rechtsprechung waren solche Kosten nicht abzugsfähig.