Les caisses de soins (Pflegekassen) sont tenues de mettre à disposition, de manière compréhensible, claire et comparable, les informations relatives à la prise en charge médicale, aux contrats de coopération et aux conventions avec les pharmacies. La publication est gratuite, tant sur Internet que sous toute autre forme appropriée, afin de permettre une comparaison directe entre les établissements.
Mise à jour: décembre 2013
En savoir plus dans l'article Pflege-Neuausrichtungsgesetz.
Questions liées
Welche Informationspflichten haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen nach dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz?
Vollstationäre Pflegeeinrichtungen müssen die Landesverbände der Pflegekassen unmittelbar nach jeder Regelprüfung darüber informieren, wie die ärztliche, fachärztliche und zahnärztliche Versorgung sowie die Arzneimittelversorgung in der Einrichtung geregelt ist. Ziel ist mehr Transparenz für Pflegebedürftige und Angehörige bei der Auswahl einer geeigneten Einrichtung.
Müssen Pflegeeinrichtungen Kooperationsverträge mit Ärzten offenlegen?
Ja, Pflegeeinrichtungen müssen auf den Abschluss und Inhalt von Kooperationsverträgen mit Ärzten sowie auf die Einbindung in Ärztenetze hinweisen. Auch Vereinbarungen mit Apotheken zur Arzneimittelversorgung sind offenzulegen, damit Interessierte die medizinische Versorgungslage in der Einrichtung beurteilen können.
Welchen Nutzen bringt das Pflege-Neuausrichtungsgesetz bei der Heimauswahl?
Durch die erweiterten Transparenzpflichten erhalten Pflegebedürftige und Angehörige verlässliche Informationen über die medizinische und pharmazeutische Versorgung in Pflegeeinrichtungen. Dies erleichtert den Vergleich verschiedener Heime und unterstützt eine fundierte Entscheidung bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung.