Question

Un gérant d'urgence peut-il être nommé dans une GbR ?

Non. Le BGH a jugé par décision du 23.09.2014 (Az. II ZB 4/14) que la nomination d'un gérant d'urgence n'est pas possible pour une société de droit civil (GbR). La disposition du § 29 BGB est conçue pour les associations et ne peut être transposée à la GbR, car il n'existe pas de lacune législative non intentionnelle.

Mise à jour: janvier 2015

En savoir plus dans l'article Notgeschäftsführer bei einer GbR?.

Questions liées

  • Was passiert in einer GbR, wenn der alleinige Geschäftsführer verstirbt?

    Mit dem Wegfall des einzigen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafters lebt automatisch die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis der verbliebenen Gesellschafter gemäß § 709 Abs. 1 BGB wieder auf. Alle Gesellschafter sind dann gemeinsam zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet.

    Lien permanent vers la question

  • Warum sieht der BGH keine Regelungslücke für einen Notgeschäftsführer bei der GbR?

    Der BGH argumentiert, dass das Gesetz für den Ausfall des Alleingeschäftsführers in § 709 Abs. 1 BGB eindeutig die Gesamtgeschäftsführungsbefugnis aller Gesellschafter vorsieht. Auch eine mögliche gegenseitige Blockade der verbliebenen Gesellschafter ist dem gesetzlichen Regelfall immanent und rechtfertigt keine analoge Anwendung des § 29 BGB.

    Lien permanent vers la question

  • Für welche Rechtsform ist § 29 BGB (Notbestellung) eigentlich vorgesehen?

    § 29 BGB regelt ausschließlich die Notbestellung eines Vorstandsmitglieds beim Verein, wenn die erforderlichen Vorstandsmitglieder fehlen und der Verein dadurch handlungsunfähig wäre. Die Norm ist nicht auf Personengesellschaften wie die GbR übertragbar.

    Lien permanent vers la question

  • Wie sollten GbR-Gesellschafter den Ausfall des Geschäftsführers vertraglich absichern?

    Da kein Notgeschäftsführer bestellt werden kann, empfiehlt sich eine klare Regelung im Gesellschaftsvertrag, etwa durch Benennung eines Stellvertreters, einer Nachfolgeklausel oder einer Vollmachtsregelung. So lässt sich die Handlungsfähigkeit der GbR auch beim Ausfall des alleinigen Geschäftsführers sicherstellen und Streit zwischen den verbliebenen Gesellschaftern vermeiden.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions