Le facteur de réduction pour l'imputation de la taxe professionnelle (Gewerbesteuer) sur l'impôt sur le revenu est passé de 3,8 à 4,0 fois le montant de base de la taxe professionnelle. Ainsi, les entrepreneurs individuels et les associés de sociétés de personnes peuvent être totalement déchargés de la taxe professionnelle jusqu'à un taux de levée de 400 %. La règle s'applique à partir de la période d'imposition 2020, sans limitation de durée, et uniquement aux personnes physiques.
Mise à jour: décembre 2020
En savoir plus dans l'article Mandanten-Information zum Jahresende 2020.
Questions liées
Welche Mehrwertsteuersätze gelten ab dem 01.01.2021 nach der Corona-Senkung?
Zum 01.01.2021 enden die abgesenkten Steuersätze von 16 % und 5 %, die seit dem 01.07.2020 galten. Ab dem 01.01.2021 sind wieder die regulären Sätze von 19 % bzw. 7 % anzuwenden. Maßgeblich für den Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der Rechnungsstellung oder Zahlung.
Wie sind Anzahlungsrechnungen bei Leistungen nach dem 31.12.2020 umsatzsteuerlich zu behandeln?
Wurden zwischen dem 01.07.2020 und 31.12.2020 Anzahlungen mit 16 % bzw. 5 % berechnet, die Leistung jedoch erst nach dem 31.12.2020 ausgeführt, gelten für die Gesamtleistung die erhöhten Sätze von 19 % bzw. 7 %. Die Korrektur muss spätestens in der Schlussrechnung erfolgen. Alternativ kann bereits in der Anzahlungsrechnung der höhere Steuersatz ausgewiesen werden, sodass keine spätere Korrektur nötig ist.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen bis 30.06.2021?
Vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 wurde der Steuersatz für Speisen in Restaurants, Imbissen, im Lebensmitteleinzelhandel, bei Catering, Bäckereien und Metzgereien von 19 % auf 7 % gesenkt (vom 01.07.-31.12.2020 sogar auf 5 %). Voraussetzung ist die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen. Getränke sind ausgenommen; bei Kombiangeboten lässt das BMF eine pauschale Aufteilung von 70 % Speisen und 30 % Getränke zu.
Wann liegt bei Gutscheinen ein Einzweckgutschein vor und wie wirkt sich das umsatzsteuerlich aus?
Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn bei seiner Ausgabe die geschuldete Umsatzsteuer (Steuersatz und Leistungsort) bereits feststeht. Die Umsatzbesteuerung erfolgt dann bereits im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe, die spätere Einlösung ist umsatzsteuerlich grundsätzlich unbeachtlich. Laut BMF-Schreiben vom 04.11.2020 gilt ein Dokument für einen bereits verbindlich bestellten Gegenstand mit Abnahmeverpflichtung jedoch als Anzahlung, nicht als Einzweckgutschein.