Question

Quel est le traitement TVA des factures d'acompte pour des prestations exécutées après le 31.12.2020 ?

Si des acomptes ont été facturés entre le 01.07.2020 et le 31.12.2020 aux taux de 16 % ou 5 %, mais que la prestation n'a été exécutée qu'après le 31.12.2020, les taux majorés de 19 % ou 7 % s'appliquent à l'ensemble de la prestation. La correction doit intervenir au plus tard dans la facture finale. Il est également possible d'appliquer dès la facture d'acompte le taux de TVA majoré, ce qui évite toute correction ultérieure.

Mise à jour: décembre 2020

En savoir plus dans l'article Mandanten-Information zum Jahresende 2020.

Questions liées

  • Welche Mehrwertsteuersätze gelten ab dem 01.01.2021 nach der Corona-Senkung?

    Zum 01.01.2021 enden die abgesenkten Steuersätze von 16 % und 5 %, die seit dem 01.07.2020 galten. Ab dem 01.01.2021 sind wieder die regulären Sätze von 19 % bzw. 7 % anzuwenden. Maßgeblich für den Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der Rechnungsstellung oder Zahlung.

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  • Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen bis 30.06.2021?

    Vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 wurde der Steuersatz für Speisen in Restaurants, Imbissen, im Lebensmitteleinzelhandel, bei Catering, Bäckereien und Metzgereien von 19 % auf 7 % gesenkt (vom 01.07.-31.12.2020 sogar auf 5 %). Voraussetzung ist die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen. Getränke sind ausgenommen; bei Kombiangeboten lässt das BMF eine pauschale Aufteilung von 70 % Speisen und 30 % Getränke zu.

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  • Wann liegt bei Gutscheinen ein Einzweckgutschein vor und wie wirkt sich das umsatzsteuerlich aus?

    Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn bei seiner Ausgabe die geschuldete Umsatzsteuer (Steuersatz und Leistungsort) bereits feststeht. Die Umsatzbesteuerung erfolgt dann bereits im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe, die spätere Einlösung ist umsatzsteuerlich grundsätzlich unbeachtlich. Laut BMF-Schreiben vom 04.11.2020 gilt ein Dokument für einen bereits verbindlich bestellten Gegenstand mit Abnahmeverpflichtung jedoch als Anzahlung, nicht als Einzweckgutschein.

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  • Wie wurde die Gewerbesteueranrechnung durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verbessert?

    Der Ermäßigungsfaktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wurde vom 3,8fachen auf das 4,0fache des Gewerbesteuermessbetrags erhöht. Dadurch können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bis zu einem Hebesatz von 400 % vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. Die Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2020 unbefristet und nur für natürliche Personen.

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