Question

Le bonus pour enfants est-il pris en compte sur des prestations sociales telles que le SGB II, le supplément pour enfants ou l'allocation logement ?

Non, le bonus pour enfants 2021 n'est pas considéré comme un revenu dans le cadre des prestations du SGB II, du supplément pour enfants (Kinderzuschlag) ni de l'allocation logement (Wohngeld). Il bénéficie ainsi de manière supplémentaire en particulier aux familles à faibles revenus.

Mise à jour: mars 2021

En savoir plus dans l'article Kinderbonus – auch im Jahr 2021.

Questions liées

  • Wer hat Anspruch auf den Kinderbonus 2021?

    Anspruch auf den Kinderbonus 2021 in Höhe von 150 Euro besteht für jedes Kind, für das im Jahr 2021 mindestens einen Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Bonus wurde im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes beschlossen, um Familien während der Pandemie finanziell zu entlasten.

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  • Muss der Kinderbonus 2021 gesondert beantragt werden?

    Nein, der Kinderbonus 2021 muss nicht separat beantragt werden. Er wird automatisch von der zuständigen Familienkasse an Kindergeldberechtigte ausgezahlt. Für im Jahr 2021 neugeborene Kinder genügt der reguläre Antrag auf Kindergeld.

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  • Wann wird der Kinderbonus 2021 ausgezahlt?

    Für Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Kinderbonus im Mai 2021 ausgezahlt. Entsteht der Kindergeldanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr 2021, erfolgt die Auszahlung des Bonus entsprechend später.

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  • Kann der Kinderbonus gepfändet werden?

    Grundsätzlich ist der Kinderbonus nicht pfändbar. Eine Ausnahme besteht ausschließlich bei Pfändungen wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche des betreffenden Kindes selbst.

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