Dans le cadre de la réforme administrative, les données d'environ 58 millions de véhicules ont été progressivement reprises dans le nouveau système automatisé de l'administration douanière à partir du premier trimestre 2014. Cela a constitué la base technique pour la reprise de la gestion de la taxe sur les véhicules à moteur au 01/07/2014.
Mise à jour: janvier 2014
En savoir plus dans l'article Hauptzollämter neuer Ansprechpartner für KFZ-Steuer.
Questions liées
Wer ist seit dem 01.07.2014 für die Kfz-Steuer zuständig?
Seit dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern für die Erhebung, Festsetzung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Zuvor hatten die Landesfinanzbehörden (Finanzämter) diese Aufgabe wahrgenommen. Die Umstellung erfolgte schrittweise im Laufe des Jahres 2014.
Bleibt die bisherige Kfz-Steuernummer nach dem Wechsel zur Zollverwaltung gültig?
Ja, die bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für Rückfragen und Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung vergibt zwar neue Steuernummern, diese werden jedoch zunächst nur intern verwendet. Für Steuerpflichtige ändert sich an der Kennung nach außen also nichts.
Wo erfolgen An- und Ummeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen nach der Reform?
An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sind unverändert bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen. Diese Aufgabe ist von der Umstellung der Kfz-Steuerverwaltung nicht betroffen. Lediglich die steuerliche Bearbeitung wurde auf die Zollverwaltung übertragen.
An wen richtet man Fragen zur Kfz-Steuer für Zeiträume bis 2014?
Fragen zur Kfz-Steuer, die Zeiträume bis einschließlich 30.06.2014 betreffen, sind weiterhin an das bisher zuständige Finanzamt zu richten. Erst für Zeiträume ab dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung Ansprechpartner. Die Zuständigkeit richtet sich also nach dem betroffenen Steuerzeitraum.