Question

Les frais de cuisine, salle de bain et couloir sont-ils déductibles au titre du bureau à domicile ?

Non. Le BFH a jugé, par arrêt du 17.02.2016 (Az. X R 26/13), que les dépenses afférentes à des pièces également utilisées dans une mesure significative à des fins privées ne sont pas déductibles en tant que charges d'exploitation ou frais professionnels. Cela vaut même lorsque le foyer comprend un bureau à domicile fiscalement reconnu.

Mise à jour: août 2016

En savoir plus dans l'article Gemischt genutzte Nebenräume im Zusammenhang mit häuslichem Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzbar.

Questions liées

  • Was sind gemischt genutzte Nebenräume im Sinne der BFH-Rechtsprechung?

    Gemischt genutzte Nebenräume sind Räume, die sowohl betrieblich/beruflich als auch in erheblichem Umfang privat verwendet werden. Typische Beispiele sind Küche, Bad und Flur. Diese Räume dienen primär der privaten Lebensführung und sind daher steuerlich nicht abziehbar.

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  • Können anteilige Kosten für privat mitgenutzte Räume bei vorhandenem Arbeitszimmer abgezogen werden?

    Nein, ein anteiliger Abzug ist nicht möglich. Der BFH stellt klar, dass die erhebliche private Mitnutzung den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug vollständig ausschließt. Auch eine Aufteilung der Kosten nach Nutzungsanteilen scheidet aus.

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  • Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Absetzbarkeit gemischt genutzter Nebenräume?

    Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 17.02.2016 und trägt das Aktenzeichen X R 26/13. Es konkretisiert die steuerliche Behandlung gemischt genutzter Räume im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer.

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