Non. Le BFH a jugé, par arrêt du 17.02.2016 (Az. X R 26/13), que les dépenses afférentes à des pièces également utilisées dans une mesure significative à des fins privées ne sont pas déductibles en tant que charges d'exploitation ou frais professionnels. Cela vaut même lorsque le foyer comprend un bureau à domicile fiscalement reconnu.
Mise à jour: août 2016
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Questions liées
Was sind gemischt genutzte Nebenräume im Sinne der BFH-Rechtsprechung?
Gemischt genutzte Nebenräume sind Räume, die sowohl betrieblich/beruflich als auch in erheblichem Umfang privat verwendet werden. Typische Beispiele sind Küche, Bad und Flur. Diese Räume dienen primär der privaten Lebensführung und sind daher steuerlich nicht abziehbar.
Können anteilige Kosten für privat mitgenutzte Räume bei vorhandenem Arbeitszimmer abgezogen werden?
Nein, ein anteiliger Abzug ist nicht möglich. Der BFH stellt klar, dass die erhebliche private Mitnutzung den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug vollständig ausschließt. Auch eine Aufteilung der Kosten nach Nutzungsanteilen scheidet aus.
Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Absetzbarkeit gemischt genutzter Nebenräume?
Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 17.02.2016 und trägt das Aktenzeichen X R 26/13. Es konkretisiert die steuerliche Behandlung gemischt genutzter Räume im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer.