Question

Quel plafond s'applique en principe aux estimations complémentaires du Finanzamt en cas d'irrégularités de caisse ?

Les estimations complémentaires sont en principe limitées au taux de bénéfice net le plus élevé du recueil officiel des taux indicatifs. Le recueil des taux indicatifs du BMF contient des valeurs comparatives par secteur d'activité, qui servent de référence pour les estimations. Ce plafond protège les contribuables contre des estimations excessives.

Mise à jour: mai 2014

En savoir plus dans l'article Finanzamt darf bei fehlerhaften elektronischen Registrierkassen hinzuschätzen, aber grds. nur begrenzt!.

Questions liées

  • Wann darf das Finanzamt bei elektronischen Registrierkassen Umsätze hinzuschätzen?

    Hinzuschätzungen sind zulässig, wenn beim Einsatz elektronischer Registrierkassen formelle oder materielle Fehler auftreten. Typische Beispiele sind fehlende Dokumentationsunterlagen über Kasseneinstellungen (z.B. Programmierprotokolle), nicht fortlaufende Z-Nummern auf den Tagesendsummenbons oder unlesbare Bons auf Thermopapier. Solche Mängel verletzen die Aufzeichnungspflichten und rechtfertigen eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen.

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  • Unter welchen Voraussetzungen sind höhere Hinzuschätzungen über die Richtsatzwerte hinaus zulässig?

    Höhere Hinzuschätzungen sind nur ausnahmsweise zulässig, wenn plausible Gründe dafür bestehen. Diese Gründe müssen entweder aus den Umständen ersichtlich sein oder vom Finanzamt konkret dargelegt und begründet werden. Ohne nachvollziehbare Begründung bleibt es bei der Obergrenze der Richtsatzsammlung.

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  • Welche typischen Kassenführungsfehler führen zu Hinzuschätzungen?

    Häufige Mängel sind das Fehlen der Bedienungsanleitung und Dokumentation der Kasseneinstellungen (Programmierprotokolle), nicht lückenlos fortlaufende Z-Nummern auf Tagesendsummenbons sowie verblasste, unlesbare Thermopapier-Bons. Auch das Fehlen von Stornobelegen oder Trainingsbedienungen kann beanstandet werden. Solche Fehler gefährden die Beweiskraft der Buchführung.

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  • Worauf bezieht sich das FG-Urteil des FG Münster vom 16.05.2013 (AZ 2 K 3030/11)?

    Das Finanzgericht Münster hat in diesem Urteil klargestellt, dass Hinzuschätzungen bei Mängeln in der elektronischen Kassenführung grundsätzlich auf die höchsten Reingewinnsätze der amtlichen Richtsatzsammlung begrenzt sind. Höhere Schätzungen sind nur bei nachvollziehbar dargelegten Sondergründen zulässig. Das Urteil stärkt damit die Rechtsposition von Steuerpflichtigen gegenüber überzogenen Zuschätzungen.

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