Question

Quelle est la portée de la procédure 1 BvL 21/12 devant le BVerfG pour les avis d'impôt sur les successions en cours ?

Le BFH ayant soumis au BVerfG, pour contrôle de constitutionnalité, les dispositions de l'ErbStG qu'il estime contraires à la Constitution, les héritiers ont en principe la possibilité d'obtenir une protection juridictionnelle provisoire contre les avis d'impôt sur les successions. Jusqu'à la décision du BVerfG, l'exécution peut être levée ou suspendue en cas d'intérêt légitime.

Mise à jour: décembre 2013

En savoir plus dans l'article Erbschaftsteuergesetz: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit.

Questions liées

  • Wann kann die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids wegen Verfassungszweifeln ausgesetzt werden?

    Nach dem BFH-Beschluss vom 21.11.2013 (II B 46/13) kann die Vollziehung eines Erbschaftsteuerbescheids ausgesetzt werden, solange das Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG beim BVerfG (1 BvL 21/12) anhängig ist. Voraussetzung ist, dass der Steuerpflichtige ein berechtigtes Interesse an der Aussetzung darlegt. Damit hat der BFH seine bisherige restriktive Rechtsprechung geändert.

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  • Was versteht der BFH unter einem 'berechtigten Interesse' an vorläufigem Rechtsschutz?

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Erwerber die festgesetzte Erbschaftsteuer nicht aus liquiden Mitteln des Erwerbs (z.B. Bargeld) begleichen kann. Muss er stattdessen eigenes Vermögen einsetzen oder geerbte Vermögensgegenstände veräußern oder belasten, ist ihm die vorläufige Entrichtung der Steuer nicht zuzumuten.

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  • Kann bereits gezahlte Erbschaftsteuer wegen des Verfassungsverfahrens vorläufig erstattet werden?

    Ja, der BFH hat im entschiedenen Fall die Aufhebung der Vollziehung auch für bereits gezahlte Erbschaftsteuer zugelassen, sodass eine vorläufige Erstattung möglich ist. Finanzämter und Finanzgerichte hatten dies zunächst abgelehnt, der BFH stellte jedoch klar, dass bei berechtigtem Interesse auch eine Aufhebung der Vollziehung in Betracht kommt.

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  • Gilt der vorläufige Rechtsschutz automatisch für alle Erbschaftsteuerbescheide?

    Nein, der vorläufige Rechtsschutz wird nicht automatisch gewährt. Der Steuerpflichtige muss einen entsprechenden Antrag stellen und ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa dass die Erbschaftsteuer nicht aus dem Nachlass selbst beglichen werden kann. Ohne eine solche besondere Belastungssituation bleibt es bei der Zahlungspflicht.

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