Question

Quand l'exécution d'un avis d'imposition sur les successions peut-elle être suspendue en raison de doutes constitutionnels ?

Selon la décision du BFH du 21.11.2013 (II B 46/13), l'exécution d'un avis d'imposition sur les successions peut être suspendue tant que la procédure de contrôle de constitutionnalité de l'ErbStG est pendante devant le BVerfG (1 BvL 21/12). La condition est que le contribuable démontre un intérêt légitime à la suspension. Le BFH a ainsi modifié sa jurisprudence restrictive antérieure.

Mise à jour: décembre 2013

En savoir plus dans l'article Erbschaftsteuergesetz: Vorläufiger Rechtsschutz wegen Prüfung der Verfassungsmäßigkeit.

Questions liées

  • Was versteht der BFH unter einem 'berechtigten Interesse' an vorläufigem Rechtsschutz?

    Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Erwerber die festgesetzte Erbschaftsteuer nicht aus liquiden Mitteln des Erwerbs (z.B. Bargeld) begleichen kann. Muss er stattdessen eigenes Vermögen einsetzen oder geerbte Vermögensgegenstände veräußern oder belasten, ist ihm die vorläufige Entrichtung der Steuer nicht zuzumuten.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Bedeutung hat das BVerfG-Verfahren 1 BvL 21/12 für laufende Erbschaftsteuerbescheide?

    Da der BFH die als verfassungswidrig angesehenen Vorschriften des ErbStG dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt hat, besteht für Erben grundsätzlich die Möglichkeit, vorläufigen Rechtsschutz gegen Erbschaftsteuerbescheide zu erlangen. Bis zur Entscheidung des BVerfG kann die Vollziehung bei berechtigtem Interesse aufgehoben oder ausgesetzt werden.

    Lien permanent vers la question

  • Kann bereits gezahlte Erbschaftsteuer wegen des Verfassungsverfahrens vorläufig erstattet werden?

    Ja, der BFH hat im entschiedenen Fall die Aufhebung der Vollziehung auch für bereits gezahlte Erbschaftsteuer zugelassen, sodass eine vorläufige Erstattung möglich ist. Finanzämter und Finanzgerichte hatten dies zunächst abgelehnt, der BFH stellte jedoch klar, dass bei berechtigtem Interesse auch eine Aufhebung der Vollziehung in Betracht kommt.

    Lien permanent vers la question

  • Gilt der vorläufige Rechtsschutz automatisch für alle Erbschaftsteuerbescheide?

    Nein, der vorläufige Rechtsschutz wird nicht automatisch gewährt. Der Steuerpflichtige muss einen entsprechenden Antrag stellen und ein berechtigtes Interesse darlegen, etwa dass die Erbschaftsteuer nicht aus dem Nachlass selbst beglichen werden kann. Ohne eine solche besondere Belastungssituation bleibt es bei der Zahlungspflicht.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions