Question

Que couvre le forfait kilométrique de 0,30 EUR par kilomètre ?

Selon la Cour fédérale des finances (BFH), le forfait kilométrique (Entfernungspauschale) couvre l'ensemble des frais courants de véhicule pour les trajets entre le domicile et le premier lieu de travail. Sont notamment inclus le carburant, l'assurance, l'entretien et les réparations. Une déduction supplémentaire de ces frais au titre des frais professionnels est donc en principe exclue.

Mise à jour: novembre 2014

En savoir plus dans l'article Entfernungspauschale: Unfallkosten künftig nicht mehr von der Steuer abziehbar?.

Questions liées

  • Sind Reparaturkosten nach einer Falschbetankung als Werbungskosten abziehbar?

    Nein. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil VI R 29/13 entschieden, dass Reparaturkosten infolge einer Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeit nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehbar sind. Diese Aufwendungen gelten als durch die Entfernungspauschale abgegolten, auch wenn sie im konkreten Fall rund 4.200 EUR betrugen.

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  • Welche Folgen hat das BFH-Urteil VI R 29/13 für die Berücksichtigung von Unfallkosten?

    Das Urteil betraf zwar nur Reparaturkosten nach einer Falschbetankung, wirft aber die Frage auf, ob auch Unfallkosten auf dem Arbeitsweg künftig nicht mehr zusätzlich abziehbar sind. Bisher wurden außergewöhnliche Aufwendungen wie Unfallkosten neben der Pauschale anerkannt. Ob diese Praxis fortgeführt wird, ist nach dem Urteil offen.

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  • Was bedeutet die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer?

    Durch die Abgeltungswirkung können Arbeitnehmer neben der Pauschale von 0,30 EUR je Entfernungskilometer in der Regel keine weiteren tatsächlichen Kfz-Kosten geltend machen. Auch unerwartete und hohe Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Fahrt zur Arbeit stehen, sind damit grundsätzlich abgegolten. Eine genaue Prüfung im Einzelfall, insbesondere bei Unfällen, bleibt jedoch ratsam.

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