Les e-mails proviennent de l'adresse « bzst.bund@munich.com » et portent l'objet « Rückerstattung/ refund ». Le texte annonce un remboursement d'impôt finalisé, et la pièce jointe contient un fichier nommé « Steuerbescheid.pdf.rar » renfermant un exécutable « k-12.exe ». Il s'agit vraisemblablement d'un logiciel malveillant.
Mise à jour: mai 2015
En savoir plus dans l'article Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.
Questions liées
Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?
Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.
Wie sollte man mit verdächtigen E-Mails im Namen des BZSt umgehen?
Solche E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden, ebenso wenig deren Anhänge. Empfohlen wird, die Nachricht umgehend zu löschen. Insbesondere ausführbare Dateien (.exe) oder gepackte Archive (.rar) im Zusammenhang mit angeblichen Steuerbescheiden sind ein klares Warnsignal.
Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?
Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.