Question

Comment réagir face à des e-mails suspects prétendument envoyés par le BZSt ?

Ces e-mails ne doivent en aucun cas être ouverts, pas plus que leurs pièces jointes. Il est recommandé de supprimer le message immédiatement. En particulier, les fichiers exécutables (.exe) ou les archives compressées (.rar) en lien avec de prétendus avis d'imposition constituent un signal d'alerte clair.

Mise à jour: mai 2015

En savoir plus dans l'article Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.

Questions liées

  • Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?

    Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.

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  • Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?

    Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.

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  • Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?

    Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.

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