Le remboursement des impôts trop perçus relève du Finanzamt (administration fiscale) territorialement compétent, et non du Bundeszentralamt für Steuern (Office central fédéral des impôts). La communication s'effectue par voie postale au moyen d'avis d'imposition officiels, jamais par e-mail.
Mise à jour: mai 2015
En savoir plus dans l'article Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.
Questions liées
Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail?
Nein, das BZSt versendet keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist zudem nicht das BZSt zuständig, sondern das jeweilige Finanzamt. E-Mails mit angeblichen Erstattungsmitteilungen im Namen des BZSt sind daher immer Betrugsversuche.
Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?
Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.
Wie sollte man mit verdächtigen E-Mails im Namen des BZSt umgehen?
Solche E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden, ebenso wenig deren Anhänge. Empfohlen wird, die Nachricht umgehend zu löschen. Insbesondere ausführbare Dateien (.exe) oder gepackte Archive (.rar) im Zusammenhang mit angeblichen Steuerbescheiden sind ein klares Warnsignal.