Question

L'Office central fédéral des impôts envoie-t-il des notifications de remboursement d'impôt par e-mail ?

Non, le BZSt n'envoie aucune notification de remboursement d'impôt par e-mail. De plus, le remboursement des impôts trop versés ne relève pas du BZSt, mais du Finanzamt compétent. Les e-mails contenant de prétendues notifications de remboursement au nom du BZSt sont donc toujours des tentatives de fraude.

Mise à jour: mai 2015

En savoir plus dans l'article Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern.

Questions liées

  • Woran erkennt man die betrügerische E-Mail im Namen des BZSt?

    Die Mails stammen von der Absenderadresse „bzst.bund@munich.com“ und tragen den Betreff „Rückerstattung/ refund“. Im Text wird eine abgeschlossene Steuererstattung angekündigt, und im Anhang befindet sich eine Datei namens „Steuerbescheid.pdf.rar“, die eine ausführbare Datei „k-12.exe“ enthält. Dahinter verbirgt sich vermutlich Schadsoftware.

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  • Wie sollte man mit verdächtigen E-Mails im Namen des BZSt umgehen?

    Solche E-Mails sollten keinesfalls geöffnet werden, ebenso wenig deren Anhänge. Empfohlen wird, die Nachricht umgehend zu löschen. Insbesondere ausführbare Dateien (.exe) oder gepackte Archive (.rar) im Zusammenhang mit angeblichen Steuerbescheiden sind ein klares Warnsignal.

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  • Welche Behörde ist tatsächlich für Steuerrückerstattungen zuständig?

    Zuständig für die Rückerstattung überzahlter Steuern ist das jeweils örtlich zuständige Finanzamt, nicht das Bundeszentralamt für Steuern. Die Kommunikation erfolgt dabei auf dem Postweg über offizielle Steuerbescheide, nicht per E-Mail.

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