Puisqu'une adresse permettant une accessibilité postale suffit désormais, la déduction de la TVA en amont ne peut plus être refusée au seul motif que l'adresse indiquée ne correspond pas au lieu effectif d'activité. Cela facilite considérablement la reconnaissance des factures et réduit le risque pour les destinataires de celles-ci.
Mise à jour: août 2018
En savoir plus dans l'article Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen erneut vom BFH gelockert….
Questions liées
Welche Adresse muss der leistende Unternehmer auf einer Rechnung angeben?
Nach den BFH-Urteilen vom 21.06.2018 reicht es aus, wenn auf der Rechnung eine Anschrift angegeben wird, unter der der leistende Unternehmer postalisch erreichbar ist. Es ist nicht mehr erforderlich, den Ort der tatsächlichen Tätigkeitsausübung anzugeben.
Wie war die frühere Auffassung der Finanzverwaltung zur Anschrift auf Rechnungen?
Die Finanzverwaltung verlangte bisher, dass der leistende Unternehmer auf der Rechnung den Ort angibt, an dem er seine Tätigkeit tatsächlich ausübt. War diese Angabe nicht korrekt, wurde dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug versagt.
Wann hat der BFH die Anforderungen an die Rechnungsanschrift gelockert?
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 21.06.2018 entschieden, dass die Angabe einer postalisch erreichbaren Anschrift des leistenden Unternehmers ausreichend ist. Damit wurden die bisherigen strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an die Rechnungsangaben gelockert.