Selon les arrêts du BFH du 21.06.2018, il suffit d'indiquer sur la facture une adresse à laquelle l'entrepreneur prestataire est joignable par voie postale. Il n'est plus nécessaire de mentionner le lieu effectif de l'activité.
Mise à jour: août 2018
En savoir plus dans l'article Anforderungen an ordnungsgemäße Rechnungen erneut vom BFH gelockert….
Questions liées
Wie war die frühere Auffassung der Finanzverwaltung zur Anschrift auf Rechnungen?
Die Finanzverwaltung verlangte bisher, dass der leistende Unternehmer auf der Rechnung den Ort angibt, an dem er seine Tätigkeit tatsächlich ausübt. War diese Angabe nicht korrekt, wurde dem Rechnungsempfänger der Vorsteuerabzug versagt.
Welche Folgen hat die neue BFH-Rechtsprechung für den Vorsteuerabzug?
Da nun eine Anschrift mit postalischer Erreichbarkeit genügt, kann der Vorsteuerabzug nicht mehr allein deshalb versagt werden, weil der angegebene Ort nicht mit dem tatsächlichen Tätigkeitsort übereinstimmt. Dies erleichtert die Anerkennung von Rechnungen erheblich und verringert das Risiko für Rechnungsempfänger.
Wann hat der BFH die Anforderungen an die Rechnungsanschrift gelockert?
Der BFH hat in zwei Urteilen vom 21.06.2018 entschieden, dass die Angabe einer postalisch erreichbaren Anschrift des leistenden Unternehmers ausreichend ist. Damit wurden die bisherigen strengen Anforderungen der Finanzverwaltung an die Rechnungsangaben gelockert.