Question

Comment réagir face à un e-mail suspect prétendument envoyé par le BZSt ?

Les destinataires ne doivent ni cliquer sur les liens, ni saisir de données personnelles ou bancaires. L'e-mail doit être supprimé sans être ouvert ou transféré au BZSt pour vérification. Il convient également de ne pas répondre à l'expéditeur.

Mise à jour: janvier 2017

En savoir plus dans l'article Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.

Questions liées

  • Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Steuererstattungen per E-Mail?

    Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet keine Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen per E-Mail. Auch Kontoverbindungen werden niemals auf diesem Weg abgefragt. Entsprechende E-Mails sind Phishing-Versuche.

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  • Wie erkennt man Phishing-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern?

    Typische Merkmale sind ein Hinweis auf eine angebliche Steuerrückerstattung, die Aufforderung zum Ausfüllen eines verlinkten Formulars sowie die Abfrage von Konto- oder Kreditkartendaten. Da das BZSt solche Informationen niemals per E-Mail anfordert, handelt es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche.

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  • Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?

    Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.

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