Question

Un degré de dépendance est-il une condition préalable à la déduction des coûts de transformation en tant que charges exceptionnelles ?

Non, l'existence d'un degré de dépendance n'est pas une condition impérative pour la déduction fiscale. Même si la caisse de soins refuse la prise en charge des coûts, les travaux d'aménagement adaptés au handicap peuvent être pris en compte en tant que charges exceptionnelles, dès lors qu'ils sont nécessaires pour des raisons de maladie ou de handicap.

Mise à jour: mai 2015

En savoir plus dans l'article Abzug der Kosten für den behindertengerechten Umbau der Dusche als außergewöhnliche Belastung möglich.

Questions liées

  • Sind Kosten für den behindertengerechten Umbau einer Dusche als außergewöhnliche Belastung absetzbar?

    Ja, Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer häuslichen Duschkabine können in voller Höhe als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat dies mit rechtskräftigem Urteil vom 19. März 2014 (Az. 1 K 3301/12) bestätigt. Voraussetzung ist eine behinderungsbedingte Notwendigkeit der Maßnahme.

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  • Können auch Folgekosten wie Fliesen, Tür und Armaturen beim behindertengerechten Umbau steuerlich abgesetzt werden?

    Ja, abziehbar sind auch notwendige Folgekosten für Material, das durch den Umbau beschädigt wurde oder an die neuen Gegebenheiten angepasst werden muss. Dazu zählen etwa Wandfliesen, Türen und Armaturen, die durch den Ausbau der alten Duschwanne in Mitleidenschaft gezogen wurden. Eine Aufspaltung in einzelne Aufwandposten ist nicht erforderlich.

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  • Muss ein Sachverständigengutachten zur Quantifizierung behinderungsbedingter Umbaukosten eingeholt werden?

    Nein, ein Sachverständigengutachten zur Aufteilung der Kosten in behinderungsbedingte und sonstige Anteile ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg nicht erforderlich. Die Aufspaltung einer einheitlichen Baumaßnahme in einzelne Aufwandsposten wurde als nicht praktikabel angesehen.

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  • Welche baulichen Maßnahmen gelten als behindertengerechter Umbau einer Dusche?

    Typische Maßnahmen sind die bodengleiche Begehbarkeit der Dusche, die Befahrbarkeit mit einem Rollstuhl sowie die Anpassung von Armaturen und Türen. Im entschiedenen Fall wurden bei einer an Multipler Sklerose erkrankten Person Umbaukosten von rund 5.736 Euro vollständig als außergewöhnliche Belastung anerkannt.

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