Question

Are the costs of meals in a residential care home deductible as household-related services?

Yes. The Finanzgericht Baden-Württemberg ruled on 12 September 2012 (Az. 3 K 3887/11) that residents of a care home may claim the proportionate labour costs for preparing and serving meals as household-related services under § 35a EStG. A prerequisite is that the care home's invoice itemises these costs accordingly.

As of: September 2012

Read more in the article Zubereitungskosten für das Mittagessen im Wohnstift kann als steuerbegünstigte haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt werden.

Related questions

  • Muss die Mahlzeit im eigenen Appartement serviert werden, um steuerlich begünstigt zu sein?

    Nein. Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg ist die Begünstigung auch dann möglich, wenn das Essen in einem gemeinschaftlichen Speisesaal ausgegeben wird. Entscheidend ist, dass die Leistung im räumlichen Bereich des Haushalts des Steuerpflichtigen erbracht wird – dazu zählen auch Gemeinschaftseinrichtungen des Wohnstifts.

    Permalink to question

  • Spielt es eine Rolle, ob der Bewohner Zugang zur Küche hat?

    Nein. Im entschiedenen Fall hatte der Kläger keinen Zutritt zur hauseigenen Küche, in der die Speisen zubereitet wurden. Das FG sah die Leistung dennoch als „im Haushalt“ des Steuerpflichtigen erbracht an und ließ die Steuerermäßigung zu.

    Permalink to question

  • Welche Leistungen rund um das Essen sind im Wohnstift konkret begünstigt?

    Begünstigt sind die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung der Mahlzeiten in der hauseigenen Küche sowie für das Servieren im Speisesaal. Materialkosten bzw. die Kosten für die Lebensmittel selbst sind dagegen nicht abzugsfähig; die Aufteilung muss aus der Rechnung des Wohnstifts ersichtlich sein.

    Permalink to question

Back to questions overview