Yes. The Higher Regional Court of Düsseldorf ruled in its decision of 31 May 1985 (4 U 259/84) that leaving candles on an Advent wreath burning unattended constitutes gross negligence. It represents both an objectively serious breach of the duty of care required in daily life and subjectively inexcusable misconduct.
As of: November 2012
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Muss die Versicherung bei Brandschäden durch einen unbeaufsichtigten Adventskranz zahlen?
Nein, bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer die Leistung verweigern oder erheblich kürzen. Im vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall wurde eine Einstandspflicht des Versicherers vollständig verneint, weil der Versicherungsnehmer die Kerzen während des Abendessens in der Küche unbeaufsichtigt brennen ließ.
Was bedeutet grobe Fahrlässigkeit im versicherungsrechtlichen Sinne?
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße außer Acht gelassen wird. Erforderlich ist dabei sowohl ein objektiv schwerer Sorgfaltsverstoß als auch ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten des Handelnden. Bei grober Fahrlässigkeit können Versicherungsleistungen gekürzt oder verweigert werden.
Worauf sollte man in der Adventszeit beim Umgang mit Kerzen achten?
Brennende Kerzen, insbesondere auf Adventskränzen oder am Weihnachtsbaum, dürfen niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Bereits das kurzfristige Verlassen des Raumes – etwa für ein Abendessen in der Küche – kann als grob fahrlässig bewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden. Kerzen sollten vor dem Verlassen des Raumes stets gelöscht werden.