Question

What option does the employer have when taxing promotional giveaways?

For promotional giveaways up to EUR 10, the employer may treat them as tax-free, apply regular wage taxation, or use the flat-rate taxation under § 37b EStG. According to the OFD Karlsruhe ruling of 18 December 2015, this option can be exercised separately for each individual low-value benefit in kind.

As of: August 2016

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  • Was gilt steuerlich als Streuwerbeartikel?

    Als Streuwerbeartikel gelten Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10,- EUR nicht übersteigen. Solche geringwertigen Werbegeschenke müssen nicht in die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG einbezogen werden und bleiben damit grundsätzlich unversteuert.

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  • Wie wirkt sich die 44-EUR-Freigrenze auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus?

    Sachbezüge an Arbeitnehmer bleiben nur dann steuerfrei, wenn sie insgesamt die monatliche Freigrenze von 44,- EUR nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG nicht überschreiten. Wird die Grenze überschritten – etwa durch mehrere Zuwendungen im selben Monat – sind sämtliche Sachzuwendungen regulär lohnzuversteuern.

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  • Dürfen Streuwerbeartikel pauschal versteuert werden, um die 44-EUR-Grenze zu retten?

    Ja. Nach BMF-Schreiben vom 19.05.2015 darf der Arbeitgeber einen Streuwerbeartikel auch dann der Pauschalsteuer nach § 37b EStG unterwerfen, wenn dadurch die 44-EUR-Monatsgrenze sonst überschritten würde. So können andere Sachbezüge innerhalb der Freigrenze steuerfrei gewährt werden.

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  • Muss die Entscheidung zur Pauschalversteuerung einheitlich für alle Streuwerbeartikel erfolgen?

    Nein. Der Arbeitgeber kann jeden geringwertigen Sachbezug bis 10,- EUR gesondert beurteilen und individuell entscheiden, ob er ihn pauschal versteuert. Eine einheitliche Behandlung aller Streuwerbeartikel ist nicht erforderlich.

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